Ob Gesellschafts- oder Steuerrecht, Arbeits- oder Erbrecht: Viele finanziellen und unternehmerischen Entscheidungen bringen eine Fülle juristischer Fragestellungen mit sich. Unsere Mandanten profitieren deshalb in unserer Kanzlei von der Integration von Steuerberatung und Rechtsberatung.
Als Rechtsberater sind wir von der Gründung einer Gesellschaft, einschließlich der damit verbundenen Haftungsaspekte, über den Kauf und Verkauf eines Unternehmens, einer Arztpraxis oder bei gesellschaftlichen Umstrukturierungen bis zu Interessenvertretung zwischen Gesellschaftern für Sie tätig.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des Gesellschaftsrechts insbesondere: